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Das Internet soll für alle Menschen zugänglich sein - unabhängig von individuellen Einschränkungen. Genau das ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) , das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Webseitenbetreiber und wann besteht Handlungsbedarf? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte leicht verständlich.
Wen betrifft das BGG?
Nicht jeder Webseitenbetreiber ist automatisch betroffen. Die gesetzlichen Anforderungen gelten insbesondere für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte online anbieten. Dazu gehören unter anderem
WICHTIG:
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro . Wenn Ihr Unternehmen diese Schwelle überschreitet, ist es Zeit zu handeln.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten auch viele Vorteile:
✔ Bessere Nutzererfahrung für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
✔ SEO-Vorteile , da Suchmaschinen barrierefreie Webseiten bevorzugt.
✔ Erhöhte Reichweite , da mehr Menschen die Website problemlos nutzen können.
✔ Zukunftssicherheit , da frühzeitige Anpassungen spätere Kosten vermeiden.
Welche Anforderungen stellt das Gesetz?
Nach den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) muss eine barrierefreie Website folgende Prinzipien erfüllen:
- Wahrnehmbarkeit : Die Inhalte müssen gut lesbar und verständlich sein (z.B. hohe Kontraste, Alternativtexte für Bilder, gut strukturierte Texte).
- Bedienbarkeit : Die Website muss ohne Maus und nur mit der Tastatur navigierbar sein.
- Verständlichkeit : Klare Sprache und intuitive Navigation helfen allen Benutzern.
- Robustheit : Die Website muss mit assistierenden Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.
Kritische Diskussion von Overlay-Tools für Barrierefreiheit
In den letzten Jahren haben sich sogenannte Overlay-Tools als scheinbar schnelle Lösung zur Verbesserung der Barrierefreiheit etabliert. Anbieter wie AccessiBe, DIGIaccess, Eye-Able, EqualWeb, ReciteMe und UserWay bieten Softwarelösungen an, die sich über bestehende Webseiten legen und Funktionen wie Textvergrößerung, Kontrastanpassung und Screenreader-Kompatibilität ermöglichen sollen.
Obwohl diese Tools auf den ersten Blick praktisch erscheinen, gibt es starke Kritik von Fachverbänden und Barrierefreiheitsorganisationen . Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und andere Experten warnen davor, sich ausschließlich auf solche Overlays zu verlassen. Diese Lösungen können bestehende Barrieren oft nicht vollständig beseitigen und sogar neue Probleme schaffen, indem sie beispielsweise nicht korrekt mit assistiven Technologien wie Screenreadern interagieren oder wichtige Inhalte überlagern. ([DBSV](https://www.dbsv.org/aktuell/barrierefreiheit-overlay-tools-achtung-vor-falschen-werbeversprechen.html))
Langfristig ist es besser und nachhaltiger , Barrierefreiheit direkt in die Website zu integrieren, anstatt sich auf Overlay-Technologien zu verlassen. Dies bedeutet, dass Webseiten von Grund auf nach den WCAG-Standards entwickelt oder überarbeitet werden sollten, um echte Inklusivität zu gewährleisten.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Der erste Schritt besteht darin, sich bewusst zu machen, welche Bereiche Ihrer Website möglicherweise angepasst werden müssen. Keine Sorge, Sie müssen nicht alles auf einmal ändern - ein schrittweises Vorgehen ist völlig ausreichend.
So können Sie beginnen:
Jede Optimierung zählt - und mit jedem Schritt machen Sie Ihre Website nicht nur rechtskonform, sondern auch benutzerfreundlicher für alle Besucherinnen und Besucher.